Die Amtszeit der beiden neu gewählten, zu deren Aufgaben die Vertretung der Angelegenheiten der Helfer gegenüber der Ortsverbandsführung zählt, endet im Dezember 2006.
Auszug aus der THW-Helferrichtlinie vom 1. Januar 2002:
Abschnitt 8: Helfervertretung
§ 25 Helfersprecher
(1) Der Helfersprecher vertritt die Belange der Helfer gegenüber dem Ortsbeauftragten. Beide arbeiten vertrauensvoll zusammen.
(2) Der Helfersprecher wirkt mit bei
- der Abberufung von Ortsbeauftragten sowie der Berufung und Abberufung von stellvertretenden Ortsbeauftragten, Einheitsführern, Unterführern und Jugendbetreuern,
- der Entlassung eines Helfers ohne dessen Antrag,
- der Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helfern untereinander oder mit dem Ortsbeauftragten auf Antrag eines der Betroffenen.
(3) Der Helfersprecher kann Sprechstunden in der Unterkunft abhalten. Zeitpunkt und Ort sind mit dem Ortsbeauftragten abzustimmen.
(4) Der Helfersprecher wird durch seinen Stellvertreter bei seiner Arbeit unterstützt.
Text: Michael Kretz, THW Köln